GESELLSCHAFTSVERTRAG
§ 1
Firma, Sitz
(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
Campace Research gGmbH
(2) Rechts- und Verwaltungssitz der Gesellschaft ist Hamburg.
§ 2
Gegenstand des Unternehmens
(1) Die GmbH mit Sitz in Hamburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt-zige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgaben-ordnung. Zweck der Körperschaft ist a) die Förderung der Wissenschaft und For-schung, b) die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie c) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die wissenschaftliche Er-forschung komplementärer und alternativer Medizin, in erster Linie der Homöopa-thie, sowie durch die unentgeltliche Veröffentlichung und Implementation relevanter Forschungsergebnisse. Hierzu betreibt die Gesellschaft Forschung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens, erstellt Forschungskonzepte und vergibt For-schungsaufträge. Des Weiteren werden Fachkreise informiert und geschult. Dar-über hinaus begleitet sie die Umsetzung der Forschungsergebnisse in der Praxis durch Zurverfügungstellung von Arzneien, ggf. diagnostischen Gerätschaften und Schulung von Fachkreisen im Ausland bevorzugt in Kooperation mit anderen Hilfs-organisationen.
(2) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigen-wirtschaftliche Zwecke.
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Best-immungen des Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vor-zunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienlich sind oder ihren Zweck zu fördern geeignet erscheinen. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts „steuerbegünstigter Zwecke“ der Abgabenordnung Zweck-betriebe betreiben.
(4) Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftszwecks und des Unternehmens-gegenstandes dürfen nur dann erfolgen, wenn die Änderungen die Steuerbegüns-tigung nach §§ 51 ff. AO nach vorheriger Abstimmung mit dem zuständigen Fi-nanzamt nicht berühren.
§ 3
Mittelverwendung
(1) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwen-dungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen zurück.
(2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck fremd sind, oder durch un-verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4
Stammkapital, Geschäftsanteile
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00 (i. W.: EURO fünfund-zwanzigtausend).
(2) Hiervon übernimmt Herr Gregor Kindelmann geb. Wanke die Geschäftsanteile Nrn. 1 bis 25.000 in Höhe eines Nennbetrages von jeweils EUR 1,00.
Die Zusammenlegung oder Teilung von Geschäftsanteilen durch einen Gesell-schafter bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Teilung und Zusammenlegung sind der Geschäftsführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Die Einlage ist auf jeden Geschäftsanteil in Höhe von 50 % sofort in bar zu leisten.
§ 5
Geschäftsjahr
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr; es beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft und endet am 31. Dezember des Jahres.
§ 6
Geschäftsführung, Vertretung
(1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Ge-schäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft einzeln.
(2) Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzel-vertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
(3) Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für Liquidatoren der Gesellschaft.
§ 7
Wettbewerb
Sämtliche Gesellschafter und Geschäftsführer sind von gesetzlichen Wettbewerbsverbo-ten befreit.
§ 8
Auflösung, Kündigung
Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschaft und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen über-steigt, je hälftig an Homöopathen ohne Grenzen e.V., Bernstorffstraße 117, 22767 Ham-burg und Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie e.V. (WissHom), Wallstraße 48, 06366 Köthen (Anhalt), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.
§ 9
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.
§ 10
Gründungskosten
Die Gesellschaft trägt die notwendigen Kosten ihrer Gründung (Notar- und Gerichtsge-bühren, Veröffentlichungskosten sowie Entgelte für beigezogene Anwälte und Steuerbe-rater) in Höhe von bis zu EUR 2.500,00.
§ 11
Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrages im Übrigen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche oder rechtliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung des Gesell-schaftsvertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Jeder Gesellschafter ist zu Vertragsänderungen verpflichtet, die der Gesellschaftszweck oder die Treuepflicht der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft gebieten.
***